AUFLÖSUNG Eine Auflösung des Verbandes ist durch eine besondere nur zu diesem Zwecke einberufene Mitgliederversammlung möglich. Zu dieser Versammlung müssen 60 % der wahlberechtigten Mitglieder anwesend sein. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann nach Ablauf von mindestens 28 Tagen eine zweite nur zum Auflösungszweck angesetzte Mitgliederversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der wahlberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist. Der Beschluss über die Auflösung bedarf in der Hauptversammlung, wie in der 2. Mitgliederversammlung der ¾ -Mehrheit der Stimmen der Mitglieder. Dieselbe Versammlung beschließt mit der gleichen Mehrheit über die Art der Liquidation des Vereinsvermögens. ANHANG Die Satzung wurde am 12. Mai 1962 errichtet. Satzungsänderungen und Eintragungen wurden vorgenommen per: 09.07.1962 | 25.11.1964 | 04.11.1971 | 09.07.1976 | 29.07.1976 | 17.08.1981 | 09.04.1987 09.10.1990 | 07.09.1993 | 01.07.1997 | 14.01.1999 | 03.06.2000 | 24.05.2003 | 15.10.2003 12.05.2012 | 31.01.2015 | 18.03.2019 14 §
RkJQdWJsaXNoZXIy OTIzMTc=